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500 € steuerfrei je Mitarbeiter vom Staat
Unternehmen können nämlich seit dem 1. Januar 2008 lt. § 3 Nr. 34 EStG* ganz unbürokratisch eine mitarbeiter-
spezifische Förderung i. H. von 500,00 Euro pro Jahr lohnsteuerfrei für Maßnahmen der Gesundheitsförderung
investieren.
Die Maßnahmen müssen allerdings die Anforderungen der §§ 20 und 20a Abs. 1 i. V. mit § 20 Abs. 1 Satz 3 SGB V
erfüllen.
Hierzu zählen z. B.:
• Bewegungsprogramme
• Ernährungsangebote
• Suchtprävention
• Stressbewältigung
All diese Themen bieten wir bereits im Basispaket an.
*Einkommensteuergesetz (EStG), § 3 Nr. 34: Betriebliche Gesundheitsförderung
„Steuerfrei sind zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Leistungen des Arbeitgebers zur
Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes und der betrieblichen Gesundheitsförderung, die hinsichtlich
Qualität, Zweckbindung und Zielgerichtetheit den Anforderungen der §§ 20 und 20a des Fünften Buches
Sozialgesetzbuch genügen, soweit sie 500 Euro im Kalenderjahr nicht übersteigen.“
Die AGU aus Sicht der
AKTION GESUNDES
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Die 6 Inseln der
Gesundheitsprävention