Sie wollen auch an den verbleibenden 364 Tagen im Jahr Tipps und Neuigkeiten rund um Ihre Gesundheit? Dann bleiben Sie mit uns in Kontakt!! Speichern Sie hierfür diese Seite unter Favoriten ab, folgen Sie uns auf Facebook und/oder Google+, twittern Sie fröhlich mit uns und schauen Sie sich Fotos vergangener Aktionen auf Instagram an!
NEWS | TIPPS | INFORMATIONEN
Besuchen Sie uns auch auf unseren Social Media Kanälen:
Copyright by P!VENT - promotion & event
Sie haben Fragen? Schreiben Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns an! +49 30 920 45487
500 € steuerfrei je Mitarbeiter vom Staat Unternehmen können nämlich seit dem 1. Januar 2008 lt. § 3 Nr. 34 EStG* ganz unbürokratisch eine mitarbeiter- spezifische Förderung i. H. von 500,00 Euro pro Jahr lohnsteuerfrei für Maßnahmen der Gesundheitsförderung investieren. Die Maßnahmen müssen allerdings die Anforderungen der §§ 20 und 20a Abs. 1 i. V. mit § 20 Abs. 1 Satz 3 SGB V erfüllen. Hierzu zählen z. B.: • Bewegungsprogramme • Ernährungsangebote • Suchtprävention • Stressbewältigung All diese Themen bieten wir bereits im Basispaket an. *Einkommensteuergesetz (EStG), § 3 Nr. 34: Betriebliche Gesundheitsförderung „Steuerfrei sind zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Leistungen des Arbeitgebers zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes und der betrieblichen Gesundheitsförderung, die hinsichtlich Qualität, Zweckbindung und Zielgerichtetheit den Anforderungen der §§ 20 und 20a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch genügen, soweit sie 500 Euro im Kalenderjahr nicht übersteigen.“
ZURÜCK ZURÜCK
Die AGU aus Sicht der
BETRIEBE & ORGANISATIONEN BETRIEBE & ORGANISATIONEN MENSCHEN & MITARBEITER MENSCHEN & MITARBEITER KOOPERATIONSPARTNER KOOPERATIONSPARTNER
UNSERE GESUNDHEITSTAGE
DEIN GESUNDHEITSAPOSTEL
AKTION GESUNDES UNTERNEHMEN
ERFAHREN SIE MEHR ÜBER:
Die 6 Inseln der Gesundheitsprävention